Informationen für Vermieter
Ab 2008 ist ein Gebäudepass verbindlich. Käufer oder neue Mieter einer Immobilie haben per Gesetz Anspruch auf Einsicht, um die Höhe ihrer Nebenkosten einschätzen zu können.
Gut gedämmte Gebäude werden einen höheren Verkaufserlös erzielen bzw. höhere Mieterträge. Ungedämmte ( besonders natürlich renovierungsbedürftige) Häuser erzielen in Verkauf und Miete entsprechend weniger Erlös bzw. können gar nicht erst akzeptabel verkauft oder vermietet werden.
Kosten baulicher Maßnahmen
Streichen/Normalverputz sind als Werterhaltung vom Vermieter alleine zu tragen, eine Umlage auf die Mieter ist nicht gestattet.*
Kosten der Fassadendämmung jedoch können grundsätzlich an die Mieter als Modernisierung weitergegeben werden*.
Es kommt zu einer Situation, bei der alle Parteien gewinnen: Der Vermieter, der sein Gebäude weitgehend von seinen zusätzlichen Mieterträgen saniert bekommt. Der Mieter, der weitgehend kostenneutral eine schöneres und wohnlicheres Zuhause bekommt. Und natürlich auch Klima und Umwelt.
Eine Finanzierung über subventionierten KfW–Kredit ist auch hier möglich. Auch für Vermieter ein perfektes Geschäft! Fragen Sie uns.
* Bitte haben Sie Verständnis, das wir keine verbindliche Rechtsauskunft geben können und dürfen. Fragen Sie ggf. Ihren Vermieterverband bzw. einen Rechtsanwalt.